Impressum


MK Steuerungstechnik
Volker Mlodecki
Bischofstraße 80a
47809 Krefeld
Deutschland
Tel. +49 (0) 2151 - 15 55 960
Fax. +49 (0) 2151 - 15 55 961
Email:info@mksteuerungstechnik.de

AGB

1. Geltungsbereich

  • (1) Vertragspartner des Kunden/Käufers (nachfolgend „Kunde“ genannt) ist die MK Steuerungstechnik (nachfolgend „MK“ genannt), Bischofstraße 80a, 47809 Krefeld, Deutschland, vertreten durch den Geschäftsführer Volker Mlodecki.
  • (2) Die nachstehenden Verkaufsbedingungen, die auch im Internet unter www.mksteuerungstechnik.de jederzeit abrufbar sind, oder auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden, gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge und Geschäftsverbindungen zwischen MK und dem Kunden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  • (3) Alle Vereinbarungen, die zwischen MK und dem Kunden im Zusammenhang mit den Kaufverträgen und/oder Werkverträgen getroffen werden, sind in dem Kauf- oder Werkvertrag, diesen Bedingungen und der Auftragsbestätigung von MK schriftlich niedergelegt.

2. Angebot und Vertragsabschluss

  • (1) Die Angebote von MK sind freibleibend und unverbindlich und können bis zu unserer Auftragsbestätigung widerrufen werden, es sei denn, dass MK diese ausdrücklich in schriftlicher Form als verbindlich bezeichnet hat. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Auftrages sind nur dann gültig, wenn diese von MK schriftlich bestätigt oder zwischen den Parteien schri ftlich vereinbart worden sind.
  • (2) Auch wenn der Kunde auf das MK Angebot den Auftrag erteilt, kommt ein verbindlicher Vertrag erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung auf der Grundlage des MK Angebotes zustande, die alle festgelegten Details wiedergibt und für beide Seiten Abwicklungsleitfaden und verbindlich sind.

3. Zahlungsbedingungen

  • (1) Die von MK angegebenen Preise verstehen sich rein netto ohne Skonto oder sonstigen Nachlass in Euro ab Werk, ausschließlich Fracht, Verpackung, Versicherung und Handling, zuzüglich der am Tage der Auslieferung gültigen Mehrwertsteuer.
  • (2) Zahlungsanweisungen oder Wechsel werden nicht an Erfüllung statt, sondern nur erfüllungshalber angenommen, sofern dies
  • zuvor schriftlich mit MK vereinbart wurde. Die bei diesen Zahlungswegen entstehenden Mehrkosten sämtlicher Art gehen grundsätzlich zu Lasten des Kunden.
  • (3) Unsere Rechnungen gelten als anerkannt, wenn nicht unverzüglich nach Rechnungseingang schriftlich widersprochen wird.
  • (4) Der Kunde kommt auch ohne Mahnung von MK in Verzug, wenn er den Kaufpreis/Werklohn nicht innerhalb des vereinbarten Zahlungsziels und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung zahlt. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist MK berechtigt, von dem 1 betreffenden Zeitpunkt Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens obliegt vorbehaltlich MK.
  • (5) Der Kunde ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von MK anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag bzw. Werkvertrag beruht.

4. Liefer- und Leistungszeit

  • (1) Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich („fix“) vereinbart worden sind, gelten ausschließlich unverbindlich.
  • (2) Falls MK schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat der Kunde eine angemessene Frist - beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen „In-Verzug-Setzung“ bei MK oder im Fall der kalendermäßig bestimmten Frist - zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
  • (3) Für die Dauer einer Behinderung durch höhere Gewalt, außergewöhnlicher Ereignisse oder Streiks verlängern sich die vereinbarten Lieferfristen um die Dauer der Behinderung und berechtigen im Falle der Unmöglichkeit beide Seiten zum Vertragsrücktritt.
  • (4) Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Unternehmen verlassen hat oder wenn die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt wurde. Im Übrigen ist die Lieferzeit nur als annähernd zu betrachten, so dass nur bei besonderer Vereinbarung dem Kunden Rechte zustehen, sollte die Lieferzeit nicht eingehalten werden.
  • (5) MK haftet dem Kunden bei Lieferverzug maximal nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferverzug auf einer von MK zu vertretenden, vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht. MK ist ein Verschulden seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen. Beruht der Lieferverzug nicht auf einer von MK zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung, ist die Haftung von MK auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

5. Gefahrtragung - Versand/Verpackung

  • (1) Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Kunden. MK wird sich bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg die Wünsche und Interessen des Kunden zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten, auch bei vereinbarter „Fracht-Frei-Lieferung“, gehen zu Lasten des Kunden. Eine Transportversicherung hat der Kunde auf seine Kosten abzuschließen.
  • (2) Der Kunde trägt spätestens ab Übergabe der Ware an den Transporteur das Belade -, Transport- und Entladerisiko. Dies gilt auch, wenn MK die Transportkosten übernommen hat. Bei Abholung der Ware durch den Kunden an der Betriebsstätte von MK geht die Gefahr, z. B. der Beschädigung oder Zerstörung, bei der Entgegennahme der Ware auf den Kunden über.
  • (3) Wird die bestellte, oder zu bearbeitende Ware auf Wunsch des Kunden durch MK abgeholt, trägt die Transportgefahr der Kunde. Dem Kunden ist es freigestellt, diese Gefahren zu versichern. Die genannten Bestimmungen gelten auch dann, wenn wir frachtfreie Lieferung zugesichert haben.
  • (4) Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Annahme aus Gründen, die von MK nicht zu vertreten sind, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der 2 Versandbereitschaft auf den Kunden über. Versandfertig gemachte Ware muss der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch nach Ablauf einer Frist von 10 Tagen nach Meldung, abrufen. Erfolgt kein Abruf, berechtigt uns dies, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden nach eigenem Ermessen zu lagern. Ggf. entstehende Mehrkosten sind vom Kunden zu tragen.

6. Gewährleistung/Haftung

  • (1) Der Kunde hat das Produkt/die Software etc. unverzüglich auf Fehler und Vollständigkeit zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Empfang schriftlich anzuzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
  • (2) MK übernimmt keine Haftung für die Verwendbarkeit des Produktes innerhalb der beim (End - )Kunden vorhandenen Gesamtanlage, es sei denn, die Verwendbarkeit wurde von MK gesondert schriftlich zugesichert.
  • (3) MK ist nicht zur Gewährleistung verpflichtet, wenn der Kunde einen offensichtlichen Mangel nicht rechtzeitig schriftlich gerügt hat. Der Kunde hat MK für jeden einzelnen Mangel e ine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.
  • (4) Für Mängel an dem Produkt, der Software etc. leisten wir zunächst Gewähr durch Nacherfüllung (nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung). Stellt sich im Zuge der durch uns vorgenommenen Nacherfüllungsarbeiten heraus, dass nicht unser Produkt, vielmehr ein anderes Produkt und/oder die Anlage des Kunden mangelursächlich ist, hat der Kunde uns den entstandenen Aufwand (z. B. Fahrtkosten, Kundendienststunden, etc.) auf Anforderung gegen Nachweis zu erstatten.
  • (5) Schlägt die Nacherfüllung fehl, wobei eine Nachbesserung mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen gilt, oder hat MK die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. MK ist berechtigt, die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen.
  • (6) Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Schadensersatzansprüche wegen Mängel kann der Kunde erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder von MK die Nacherfüllung verweigert wird. Die Beweislast für das Fehlschlagen der Nacherfüllung trägt der Kunde.
  • (7) Schadensersatzansprüche aus Mangelfolgeschäden, entgangenem Gewinn und nicht vorhersehbare Schäden sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft oder durch einfache Fahrlässigkeit verursachte Verletzung solcher Vertragspflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Unbeschadet der vorstehenden Regelung haftet MK uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen, oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen. Für Schäden, die von der Haftung 3 nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist beruhen. Eine weitergehende Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung von MK ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  • (8) Gewährleistungsrechte des Kunden verjähren, jeweils beginnend mit Ablieferung des Produkts/der Ware nach einem Jahr. Das gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist. In diesem Fall unterli egen die Gewährleistungsrechte des Kunden der regelmäßigen Verjährung.

7. Rücknahmepflicht

Grundsätzlich ist eine Rücknahme der Ware ausgeschlossen! Im Einzelfall, jedoch nur mit vorheriger Zustimmung der MK, kann ggf. davon abweichend eine Rücknahme vereinbart werden. Dies setzt allerdings voraus, das sich die Ware in original verpacktem Zustand mit ungebrochenem Siegel befindet und eine für MK kostenneutrale Rücksendung erfolgt. Zusätzlich sind vor der Rücksendung die Rücknahmegebühren als Abwicklungspauschale in Höhe von 40 % des Warenwertes für Überprüfung, sowie ordnungsgemäße Wiedereinlagerung zu überweisen.

8. Eigentumsvorbehalt

  • (1) MK behält sich das Eigentum an dem verkauften Gegenstand bis zum Ausgleich sämtlicher offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor, gleich aus welchem Rechtsgrund diese resultieren. Der Kunde ist während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen und uns die für eine Rechtsverfolgung notwendigen Auskünfte zu erteilen und notwendige Unterlagen zu übergeben. Einen Besitzwechsel der Ware hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
  • (2) Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung nicht nach, so kann MK die Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden Vorbehaltsware ohne vorherige Fristsetzung verlangen. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Kunde. In der Pfändung der Vorbehaltssache durch MK liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. MK ist nach Rückerhalt der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf Verbindlichkeiten des Kunden, abzüglich angemessener Verwertungskosten, anzurechnen.
  • (3) An den uns übergebenen Gegenständen steht uns ein gesetzliches Unternehmerpfandrecht zu. Unabhängig davon bestellt der Kunde uns an den übergebenen Gegenständen ein Vertragspfandrecht, welches der Sicherung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung dient. Werden dem Kunden die Teile vor vollständiger Zahlung ausgeliefert, so ist mit dem Kunden schon jetzt vereinbart, dass er uns das Eigentum an diesen Teilen im Werte unserer Forderung zur Sicherung unserer Ansprüche überträgt und die Besitzübergabe dadurch ersetzt wird, dass der Kunde die Teile für uns verwahrt. Entsprechendes gilt hinsichtlich des Anwartschaftsrechtes des Kunden an uns übergebenen Gegenständen, die dem Kunden von einem Dritten unter Eigentumsvorbehalt geliefert worden sind. Wir sind berechtigt, den Wegfall des Eigentumsvorbehaltes herbeizuführen. 4 Rückübertragungsansprüche des Kunden gegenüber einem Dritten, welchem er die uns überlassenen Gegenstände zuvor zur Sicherheit übereignet hat, werden an uns abgetreten. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.
  • (4) Wird Vorbehaltsware vom Kunden zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung in unserem Namen und Auftrag. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum i m Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, vermengt oder verbunden wird. Erwirbt der Kunde durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so überträgt er schon jetzt an uns Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Der Kunde hat in diesen Fällen die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehende Sache unentgeltlich zu verwahren. Wird Vorbehaltsware vom Kunden veräußert, an der wir Miteigentum haben, so erstreckt sich die Abtretung der Forderungen auf den Betrag, der dem Wert unseres Miteigentumsanteils entspricht. In den übrigen Fällen tritt der Kunde die im Falle der Veräußerung der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen gegen den Erwerber in Höhe der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die Abtretungen hiermit an.

9. Copyright

Der Kunde entbindet und stellt uns von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit gewerblichen Schutzrechten, insbesondere Copyright und ähnlichen Schutzrechten an uns überlassenen Zeichnungen und Schriftstücken, frei. MK verpflichtet sich, angefertigte Fotokopien und andere Reproduktionen ausschließlich zu Zwecken der Kalkulation und Produktion zu benutzen und nicht an Dritte weiterzugeben. 10. Zeichnungen und andere Unterlagen Von uns angefertigte technische Ausarbeitungen für Kunden, insbesondere technische Zeichnungen, Schalt- und Elektropläne, Auslegungen, Berechnungen, Sicherheits- und Messtechnikkonzepte muss der Kunde unverzüglich sorgfältig und fachgerecht überprüfen bzw. überprüfen lassen. Etwaige Fehler sind uns sofort nach Feststellung anzuzeigen. Für die Folge von Fehlern, die bei ordnungsgemäßer Überprüfung unserer Ausarbeitung hätten festgestellt werden können, haften wir nicht.

11. Urheberrecht

  • (1) An Angeboten, Zeichnungen, von uns angefertigten technischen Ausarbeitungen und anderen Unterlagen, die dem Auftraggeber überlassen werden, behalten wir uns auch nach deren Aushändigung an den Kunden unsere Eigentums-, Urheber- und sonstigen Leistungsschutzrechte ausdrücklich vor. Der Kunde darf die Unterlagen und sonstigen Leistungen von MK für das vertragsgegenständliche Werk ohne Mitwirkung von MK, unter Wahrung von eventuellen Urheberpersönlichkeitsrechten, etc. über den Vertragsgegenstand hinaus nicht weiterverwenden, weiternutzen und ändern. Insbesondere ist es ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung nicht erlaubt, sämtliche Verwertungs-, Nutzungs- und Änderungsrechte im vorerörterten Sinne selbst weiterzuverwenden oder an Dritte zu übertragen.
  • (2) Mitgelieferte Software-Programme darf der Kunde lediglich im Rahmen der vertraglichen Beziehungen nutzen. Jede Weitergabe, Nutzungsüberlassung, Vervielfältigung etc. an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch MK nicht gestattet. 5

12. Betriebsgeheimnisse/Datenschutz

  • (1) Der Kunde ist verpflichtet, alle von uns an den Kunden übergebenen Unterlagen ve rtraulich zu behandeln. Sie dürfen an Dritte nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung weitergegeben werden. Planungs- und technische Berechnungsunterlagen bleiben unser Eigentum und dürfen nur von uns oder mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung benutzt oder verändert werden. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, Betriebsgeheimnisse, sowie verfahrenstechnische Angaben unserer Produkte, nicht an Dritte weiterzugeben. Zeichnungen, Herstellungsangaben und sonstige Vereinbarungen unterliegen dem Datenschutz. Auch diese Daten dürfen also an Dritte nicht weitergegeben werden.
  • (2) Der Kunde erteilt mit Annahme der Geschäftsbedingungen seine Zustimmung, dass die zu seiner Person/Firma im Rahmen der Zweckerfüllung gespeicherten Daten von MK gespeichert und mittels der EDV verarbeitet werden dürfen.

13. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

  • (1) Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.
  • (2) Erfüllungsort für alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag und den Geschäftsbeziehungen ist der Sitz unserer Gesellschaft.
  • (3) Ausschließlich zuständig für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, seiner Beendigung und den Geschäftsbeziehungen ist das Gericht, in dessen Bezirk unser Geschäftssitz liegt. Dasselbe gilt, wenn der Kunde zum Zeitpunkt der Klageerhebung keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt nicht bekannt ist.
  • (4) Bei sprachlichen Unklarheiten in Bezug auf Übersetzungen der AGB oder bei sonstigen Zweifelsfällen und Auslegungsproblemen gilt die deutsche Textfassung als letzt verbindlich.

14. Salvatorische Klausel

Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen unwirksam oder undurchführbar se in oder wird, so berührt dies die Wirksamkeit der Allgemeinen Verkaufsbedingungen im Übrigen nicht. Die Parteien sind in einem solchen Falle gehalten, an die Stelle der notleidenden Bestimmungen eine Vereinbarung zu setzen, die der fortgefallenen Bestimmung am ehesten entspricht.


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