AGB
1. Geltungsbereich
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(1) Vertragspartner des Kunden/Käufers (nachfolgend „Kunde“ genannt) ist die MK
Steuerungstechnik (nachfolgend „MK“ genannt), Bischofstraße 80a, 47809 Krefeld, Deutschland,
vertreten durch den Geschäftsführer Volker Mlodecki.
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(2) Die nachstehenden Verkaufsbedingungen, die auch im Internet unter
www.mksteuerungstechnik.de jederzeit abrufbar sind, oder auf Anforderung zur Verfügung gestellt
werden, gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge und Geschäftsverbindungen zwischen
MK und dem Kunden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine
Geschäftsbedingungen werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer
Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
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(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen MK und dem Kunden im Zusammenhang mit den
Kaufverträgen und/oder Werkverträgen getroffen werden, sind in dem Kauf- oder Werkvertrag,
diesen Bedingungen und der Auftragsbestätigung von MK schriftlich niedergelegt.
2. Angebot und Vertragsabschluss
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(1) Die Angebote von MK sind freibleibend und unverbindlich und können bis zu unserer
Auftragsbestätigung widerrufen werden, es sei denn, dass MK diese ausdrücklich in schriftlicher Form
als verbindlich bezeichnet hat. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Auftrages sind nur
dann gültig, wenn diese von MK schriftlich bestätigt oder zwischen den Parteien schri ftlich vereinbart
worden sind.
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(2) Auch wenn der Kunde auf das MK Angebot den Auftrag erteilt, kommt ein verbindlicher Vertrag
erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung auf der Grundlage des MK Angebotes zustande,
die alle festgelegten Details wiedergibt und für beide Seiten Abwicklungsleitfaden und verbindlich
sind.
3. Zahlungsbedingungen
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(1) Die von MK angegebenen Preise verstehen sich rein netto ohne Skonto oder sonstigen Nachlass in
Euro ab Werk, ausschließlich Fracht, Verpackung, Versicherung und Handling, zuzüglich der am Tage
der Auslieferung gültigen Mehrwertsteuer.
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(2) Zahlungsanweisungen oder Wechsel werden nicht an Erfüllung statt, sondern nur
erfüllungshalber angenommen, sofern dies
zuvor schriftlich mit MK vereinbart wurde. Die bei diesen Zahlungswegen entstehenden Mehrkosten
sämtlicher Art gehen grundsätzlich zu Lasten des Kunden.
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(3) Unsere Rechnungen gelten als anerkannt, wenn nicht unverzüglich nach Rechnungseingang
schriftlich widersprochen wird.
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(4) Der Kunde kommt auch ohne Mahnung von MK in Verzug, wenn er den Kaufpreis/Werklohn nicht
innerhalb des vereinbarten Zahlungsziels und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen
Zahlungsaufstellung zahlt. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist MK berechtigt, von dem
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betreffenden Zeitpunkt Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der
Europäischen Zentralbank (EZB) zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens obliegt
vorbehaltlich MK.
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(5) Der Kunde ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht
werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von MK anerkannt
wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt,
wenn sein Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag bzw. Werkvertrag beruht.
4. Liefer- und Leistungszeit
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(1) Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich („fix“) vereinbart worden sind,
gelten ausschließlich unverbindlich.
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(2) Falls MK schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen
Gründen in Verzug gerät, hat der Kunde eine angemessene Frist - beginnend vom Tage des Eingangs
der schriftlichen „In-Verzug-Setzung“ bei MK oder im Fall der kalendermäßig bestimmten Frist - zu
gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten.
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(3) Für die Dauer einer Behinderung durch höhere Gewalt, außergewöhnlicher Ereignisse oder Streiks
verlängern sich die vereinbarten Lieferfristen um die Dauer der Behinderung und berechtigen im
Falle der Unmöglichkeit beide Seiten zum Vertragsrücktritt.
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(4) Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Unternehmen
verlassen hat oder wenn die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt wurde. Im Übrigen ist die
Lieferzeit nur als annähernd zu betrachten, so dass nur bei besonderer Vereinbarung dem Kunden
Rechte zustehen, sollte die Lieferzeit nicht eingehalten werden.
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(5) MK haftet dem Kunden bei Lieferverzug maximal nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der
Lieferverzug auf einer von MK zu vertretenden, vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
beruht. MK ist ein Verschulden seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen. Beruht der
Lieferverzug nicht auf einer von MK zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Vertragsverletzung, ist die Haftung von MK auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schaden begrenzt.
5. Gefahrtragung - Versand/Verpackung
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(1) Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Kunden. MK wird sich bemühen,
hinsichtlich Versandart und Versandweg die Wünsche und Interessen des Kunden zu berücksichtigen;
dadurch bedingte Mehrkosten, auch bei vereinbarter „Fracht-Frei-Lieferung“, gehen zu Lasten des
Kunden. Eine Transportversicherung hat der Kunde auf seine Kosten abzuschließen.
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(2) Der Kunde trägt spätestens ab Übergabe der Ware an den Transporteur das Belade -, Transport-
und Entladerisiko. Dies gilt auch, wenn MK die Transportkosten übernommen hat. Bei Abholung der
Ware durch den Kunden an der Betriebsstätte von MK geht die Gefahr, z. B. der Beschädigung oder
Zerstörung, bei der Entgegennahme der Ware auf den Kunden über.
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(3) Wird die bestellte, oder zu bearbeitende Ware auf Wunsch des Kunden durch MK abgeholt, trägt
die Transportgefahr der Kunde. Dem Kunden ist es freigestellt, diese Gefahren zu versichern. Die
genannten Bestimmungen gelten auch dann, wenn wir frachtfreie Lieferung zugesichert haben.
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(4) Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Annahme aus Gründen,
die von MK nicht zu vertreten sind, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der
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Versandbereitschaft auf den Kunden über. Versandfertig gemachte Ware muss der Kunde
unverzüglich, spätestens jedoch nach Ablauf einer Frist von 10 Tagen nach Meldung, abrufen. Erfolgt
kein Abruf, berechtigt uns dies, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden nach eigenem Ermessen
zu lagern. Ggf. entstehende Mehrkosten sind vom Kunden zu tragen.
6. Gewährleistung/Haftung
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(1) Der Kunde hat das Produkt/die Software etc. unverzüglich auf Fehler und Vollständigkeit zu
überprüfen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Empfang schriftlich anzuzeigen;
anderenfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur
Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche
Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung
des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
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(2) MK übernimmt keine Haftung für die Verwendbarkeit des Produktes innerhalb der beim (End -
)Kunden vorhandenen Gesamtanlage, es sei denn, die Verwendbarkeit wurde von MK gesondert
schriftlich zugesichert.
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(3) MK ist nicht zur Gewährleistung verpflichtet, wenn der Kunde einen offensichtlichen Mangel nicht
rechtzeitig schriftlich gerügt hat. Der Kunde hat MK für jeden einzelnen Mangel e ine angemessene
Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.
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(4) Für Mängel an dem Produkt, der Software etc. leisten wir zunächst Gewähr durch Nacherfüllung
(nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung). Stellt sich im Zuge der durch uns
vorgenommenen Nacherfüllungsarbeiten heraus, dass nicht unser Produkt, vielmehr ein anderes
Produkt und/oder die Anlage des Kunden mangelursächlich ist, hat der Kunde uns den entstandenen
Aufwand (z. B. Fahrtkosten, Kundendienststunden, etc.) auf Anforderung gegen Nachweis zu
erstatten.
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(5) Schlägt die Nacherfüllung fehl, wobei eine Nachbesserung mit dem zweiten vergeblichen Versuch
als fehlgeschlagen gilt, oder hat MK die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Kunde nach
seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag
erklären. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen
Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. MK ist berechtigt, die vom Kunden
gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden
ist. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom
Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen.
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(6) Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den
Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
Schadensersatzansprüche wegen Mängel kann der Kunde erst geltend machen, wenn die
Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder von MK die Nacherfüllung verweigert wird. Die Beweislast für
das Fehlschlagen der Nacherfüllung trägt der Kunde.
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(7) Schadensersatzansprüche aus Mangelfolgeschäden, entgangenem Gewinn und nicht
vorhersehbare Schäden sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit, dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft oder durch einfache Fahrlässigkeit
verursachte Verletzung solcher Vertragspflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des
Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten).
Unbeschadet der vorstehenden Regelung haftet MK uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper
und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen, oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns, unseren
gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen. Für Schäden, die von der Haftung
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nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist beruhen.
Eine weitergehende Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des
geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.
Soweit die Haftung von MK ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche
Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
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(8) Gewährleistungsrechte des Kunden verjähren, jeweils beginnend mit Ablieferung des
Produkts/der Ware nach einem Jahr.
Das gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist. In diesem Fall unterli egen die Gewährleistungsrechte
des Kunden der regelmäßigen Verjährung.
7. Rücknahmepflicht
Grundsätzlich ist eine Rücknahme der Ware ausgeschlossen! Im Einzelfall, jedoch nur mit vorheriger
Zustimmung der MK, kann ggf. davon abweichend eine Rücknahme vereinbart werden. Dies setzt
allerdings voraus, das sich die Ware in original verpacktem Zustand mit ungebrochenem Siegel
befindet und eine für MK kostenneutrale Rücksendung erfolgt. Zusätzlich sind vor der Rücksendung
die Rücknahmegebühren als Abwicklungspauschale in Höhe von 40 % des Warenwertes für
Überprüfung, sowie ordnungsgemäße Wiedereinlagerung zu überweisen.
8. Eigentumsvorbehalt
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(1) MK behält sich das Eigentum an dem verkauften Gegenstand bis zum Ausgleich sämtlicher
offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor, gleich aus welchem
Rechtsgrund diese resultieren.
Der Kunde ist während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf
die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der
Ware unverzüglich mitzuteilen und uns die für eine Rechtsverfolgung notwendigen Auskünfte zu
erteilen und notwendige Unterlagen zu übergeben. Einen Besitzwechsel der Ware hat uns der Kunde
unverzüglich anzuzeigen.
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(2) Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung nicht nach, so kann MK die
Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden Vorbehaltsware ohne vorherige Fristsetzung
verlangen. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Kunde. In der Pfändung der
Vorbehaltssache durch MK liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. MK ist nach Rückerhalt der
Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf Verbindlichkeiten des
Kunden, abzüglich angemessener Verwertungskosten, anzurechnen.
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(3) An den uns übergebenen Gegenständen steht uns ein gesetzliches Unternehmerpfandrecht zu.
Unabhängig davon bestellt der Kunde uns an den übergebenen Gegenständen ein
Vertragspfandrecht, welches der Sicherung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung
dient. Werden dem Kunden die Teile vor vollständiger Zahlung ausgeliefert, so ist mit dem Kunden
schon jetzt vereinbart, dass er uns das Eigentum an diesen Teilen im Werte unserer Forderung zur
Sicherung unserer Ansprüche überträgt und die Besitzübergabe dadurch ersetzt wird, dass der Kunde
die Teile für uns verwahrt. Entsprechendes gilt hinsichtlich des Anwartschaftsrechtes des Kunden an
uns übergebenen Gegenständen, die dem Kunden von einem Dritten unter Eigentumsvorbehalt
geliefert worden sind. Wir sind berechtigt, den Wegfall des Eigentumsvorbehaltes herbeizuführen.
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Rückübertragungsansprüche des Kunden gegenüber einem Dritten, welchem er die uns überlassenen
Gegenstände zuvor zur Sicherheit übereignet hat, werden an uns abgetreten. Wir nehmen die
Abtretung hiermit an.
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(4) Wird Vorbehaltsware vom Kunden zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die
Verarbeitung in unserem Namen und Auftrag. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden
Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum i m Verhältnis zum Wert der
von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die
Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, vermengt oder verbunden wird.
Erwirbt der Kunde durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so überträgt
er schon jetzt an uns Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der
anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Der Kunde hat in diesen
Fällen die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehende Sache unentgeltlich zu verwahren.
Wird Vorbehaltsware vom Kunden veräußert, an der wir Miteigentum haben, so erstreckt sich die
Abtretung der Forderungen auf den Betrag, der dem Wert unseres Miteigentumsanteils entspricht.
In den übrigen Fällen tritt der Kunde die im Falle der Veräußerung der Vorbehaltsware entstehenden
Forderungen gegen den Erwerber in Höhe der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die
Abtretungen hiermit an.
9. Copyright
Der Kunde entbindet und stellt uns von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit
gewerblichen Schutzrechten, insbesondere Copyright und ähnlichen Schutzrechten an uns
überlassenen Zeichnungen und Schriftstücken, frei. MK verpflichtet sich, angefertigte Fotokopien und
andere Reproduktionen ausschließlich zu Zwecken der Kalkulation und Produktion zu benutzen und
nicht an Dritte weiterzugeben.
10. Zeichnungen und andere Unterlagen
Von uns angefertigte technische Ausarbeitungen für Kunden, insbesondere technische Zeichnungen,
Schalt- und Elektropläne, Auslegungen, Berechnungen, Sicherheits- und Messtechnikkonzepte muss
der Kunde unverzüglich sorgfältig und fachgerecht überprüfen bzw. überprüfen lassen. Etwaige
Fehler sind uns sofort nach Feststellung anzuzeigen. Für die Folge von Fehlern, die bei
ordnungsgemäßer Überprüfung unserer Ausarbeitung hätten festgestellt werden können, haften wir
nicht.
11. Urheberrecht
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(1) An Angeboten, Zeichnungen, von uns angefertigten technischen Ausarbeitungen und anderen
Unterlagen, die dem Auftraggeber überlassen werden, behalten wir uns auch nach deren
Aushändigung an den Kunden unsere Eigentums-, Urheber- und sonstigen Leistungsschutzrechte
ausdrücklich vor. Der Kunde darf die Unterlagen und sonstigen Leistungen von MK für das
vertragsgegenständliche Werk ohne Mitwirkung von MK, unter Wahrung von eventuellen
Urheberpersönlichkeitsrechten, etc. über den Vertragsgegenstand hinaus nicht weiterverwenden,
weiternutzen und ändern. Insbesondere ist es ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung
nicht erlaubt, sämtliche Verwertungs-, Nutzungs- und
Änderungsrechte im vorerörterten Sinne selbst weiterzuverwenden oder an Dritte zu übertragen.
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(2) Mitgelieferte Software-Programme darf der Kunde lediglich im Rahmen der vertraglichen
Beziehungen nutzen. Jede Weitergabe, Nutzungsüberlassung, Vervielfältigung etc. an Dritte ist ohne
vorherige schriftliche Zustimmung durch MK nicht gestattet.
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12. Betriebsgeheimnisse/Datenschutz
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(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle von uns an den Kunden übergebenen Unterlagen ve rtraulich zu
behandeln. Sie dürfen an Dritte nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung weitergegeben
werden. Planungs- und technische Berechnungsunterlagen bleiben unser Eigentum und dürfen nur
von uns oder mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung benutzt oder verändert werden.
Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, Betriebsgeheimnisse, sowie verfahrenstechnische Angaben
unserer Produkte, nicht an Dritte weiterzugeben. Zeichnungen, Herstellungsangaben und sonstige
Vereinbarungen unterliegen dem Datenschutz. Auch diese Daten dürfen also an Dritte nicht
weitergegeben werden.
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(2) Der Kunde erteilt mit Annahme der Geschäftsbedingungen seine Zustimmung, dass die zu seiner
Person/Firma im Rahmen der Zweckerfüllung gespeicherten Daten von MK gespeichert und mittels
der EDV verarbeitet werden dürfen.
13. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
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(1) Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der
Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den
internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen
Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.
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(2) Erfüllungsort für alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag und den
Geschäftsbeziehungen ist der Sitz unserer Gesellschaft.
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(3) Ausschließlich zuständig für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, seiner Beendigung und den
Geschäftsbeziehungen ist das Gericht, in dessen Bezirk unser Geschäftssitz liegt. Dasselbe gilt, wenn
der Kunde zum Zeitpunkt der Klageerhebung keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat
oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt nicht bekannt ist.
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(4) Bei sprachlichen Unklarheiten in Bezug auf Übersetzungen der AGB oder bei sonstigen
Zweifelsfällen und Auslegungsproblemen gilt die deutsche Textfassung als letzt verbindlich.
14. Salvatorische Klausel
Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen unwirksam oder undurchführbar se in
oder wird, so berührt dies die Wirksamkeit der Allgemeinen Verkaufsbedingungen im Übrigen nicht.
Die Parteien sind in einem solchen Falle gehalten, an die Stelle der notleidenden Bestimmungen
eine Vereinbarung zu setzen, die der fortgefallenen Bestimmung am ehesten entspricht.